Teilnahmebedingung
Übersicht
Mit der Anmeldung am Indoors Master Soccer Cup bestätigen der Anmeldende und die weiteren Spieler seiner Mannschaft, die folgenden Teilnahmebedingungen und insbesondere die folgenden Punkte zu kennen und zu akzeptieren:
- Die Spieler der Mannschaft bestätigen, dass sie berechtigt sind, am Turnier teilzunehmen und dass ihnen die Teilnahme nicht durch vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. gegenüber dem Arbeitgeber) oder aus sonstigen Gründen verboten ist.
- Jede Mannschaft schuldet dem Veranstalter eine Turniergebühr von CHF 180 (bzw. von CHF 250 bei zu spätem Bezahlen oder Nichterscheinen).
- Die Versicherung ist Sache der Mannschaft. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Spieler der Mannschaft.
- Die Teilnahme der Mannschaft am Turnier erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter ist nicht für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich und übernimmt keine Haftung für irgendwelche Ansprüche der Mannschaft im Zusammenhang mit der Organisation des Turniers und der Teilnahme am Turnier.
- Die Mannschaft verpflichtet sich bedingungslos und verschuldensabhängig, den Veranstalter und alle mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen gegen jegliche Kosten, Schäden und Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die diese dadurch erleiden oder für diese deshalb einstehen müssen, weil die Mannschaft im Rahmen ihrer Teilnahme am Turnier gegen das Gesetz, die Spielregeln oder diese Teilnahmebedingungen verstossen hat.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos und Videos des Turniers auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und für Promotionszwecke zu verwenden.
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme des Anmeldenden und der weiteren Spieler der Mannschaft (zusammen die "Mannschaft") am Indoors Master Soccer Cup (das "Turnier"). Das Turnier wird von soccerevents.ch, einem Verein nach Schweizer Recht (der "Veranstalter"), organisiert. Mit der Anmeldung zum Turnier geht die Mannschaft eine rechtliche Beziehung zum Veranstalter, nicht aber zu anderen Personen ein. Die Anmeldung zum Turnier erfolgt über die Website www.imsc.ch oder auf andere Weise. Die Person, die im Namen ihrer Mannschaft die Anmeldung abschickt bzw. die auf der Anmeldung als Kontaktperson genannt ist, bestätigt und gewährleistet, dass sie die einzelnen Spieler ihrer Mannschaft über die wesentlichen Punkte dieser Teilnahmebedingungen (wie in der oben stehenden Übersicht zusammengefasst) informiert hat und dass sie bevollmächtigt ist, diese Teilnahmebedingungen für sich und für die weiteren Spieler ihrer Mannschaft mit bindender Wirkung zu akzeptieren.
1.2 Indem sie sich für das Turnier anmeldet, spätestens jedoch mit der Teilnahme am Turnier, erklärt sich die Mannschaft (und jeder einzelne Spieler der Mannschaft) mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
1.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit vor dem Datum des Turniers zu ändern. Änderungen werden der Mannschaft elektronisch mindestens drei Tage vor dem Datum des Turniers an die bei der Anmeldung angegebene Adresse mitgeteilt. Durch die Teilnahme am Turnier gelten auch allfällige Änderungen dieser Teilnahmebedingungen als akzeptiert, sofern sie der Mannschaft rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden.
2. Teilnahme am Turnier
2.1 Die Anmeldung zum Turnier ist aus Sicht der Mannschaft verbindlich und mit der Anmeldung ist die unten erwähnte Turniergebühr geschuldet. Eine Abmeldung vom Turnier ist nur bis spätestens dem Datum des Anmeldeschlusses möglich. Bei rechtzeitiger Abmeldung wird eine allfällige bereits bezahlte Turniergebühr zurückerstattet.
2.2 Die Anzahl Mannschaften am Turnier ist beschränkt. Die Mannschaft ist sich deshalb bewusst, dass sie durch das Absenden der Anmeldung und die Bezahlung der Turniergebühr keinen Anspruch auf Teilnahme am Turnier erwirbt. Ob eine Mannschaft am Turnier teilnehmen darf, steht im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Sollte der Veranstalter eine Mannschaft nicht berücksichtigen, wird er ihr eine allfällig bereits bezahlte Turniergebühr zurückerstatten.
2.3 Der Anmeldende und die weiteren Spieler der Mannschaft bestätigen, dass sie berechtigt sind, am Turnier teilzunehmen und dass ihnen die Teilnahme nicht durch vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. gegenüber dem Arbeitgeber) oder aus sonstigen Gründen verboten ist. Die Mannschaft verpflichtet sich, den Veranstalter und alle mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die diese wegen unbefugter Teilnahme der Mannschaft am Turnier gegen den Veranstalter oder gegen eine mit dem Veranstalter verbundene Drittperson erheben.
3. Turniergebühr
3.1 Die Turniergebühr beträgt CHF 180 und ist von der Mannschaft im Voraus auf das bei der Anmeldung angegebene Konto oder per Kreditkarte zu bezahlen. Ab dem Datum des Turniers beträgt die Turniergebühr CHF 250. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn eine angemeldete Mannschaft nicht oder zu spät am Turnier erscheint. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Mannschaft, welche die Turniergebühr nicht bis spätestens zu Beginn des Turniers bezahlt hat oder die zu spät am Turnier erscheint, vom Turnier auszuschliessen.
3.2 Sofern die Mannschaft die Turniergebühr online mittels Kreditkarte bezahlt, ist sie sich bewusst, dass dies über ein offenes, allgemein zugängliches Netz (Internet, Telefonnetz etc.) geschieht. Die Mannschaft nimmt zur Kenntnis, dass ein hundertprozentiger Schutz der Angaben des Kreditkarteninhabers nicht gewährleistet werden und die Homepage des Veranstalters Gegenstand von Hackerangriffen sein oder durch Viren infiziert werden kann Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung seiner Homepage oder durch die Online-Zahlung entstehen (z.B. Schäden aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen, Unterbrüchen, Verzögerungen, Hackerangriffen oder Viren).
4. Spielregeln, Ausschluss vom Turnier
Unter www.imsc.ch/de/turniere/spielregeln können die Spielregeln abgerufen werden. Die Mannschaft verpflichtet sich mit ihrer Teilnahme, die Spielregeln einzuhalten. Verstösst die Mannschaft gegen die Spielregeln, kann der Veranstalter sie vom Turnier ausschliessen.
5. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Mannschaft. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Spieler der Mannschaft.
6. Datenschutz
6.1 Fotos und Videos des Turniers werden auf verschiedenen sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Google, Youtube, Instagram, Printerest und anderen sowie auf der Website www.imsc.ch veröffentlicht. Zudem werden die Spiele des Turniers mittels Livestream über www.imsc.ch und Youtube gestreamt. Der Veranstalter und alle mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen können diese Fotos, Videos und Livestreams auch für Promotionszwecke verwenden. Die Mannschaft erklärt sich mit der Verwendung ihrer Bilder, Stimmen, Namen etc. für diese Zwecke einverstanden.
6.2 Abgesehen von der Regelung in oben stehendem Absatz werden die Daten der Mannschaft vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
7. Haftungsausschluss, Schadloshaltung
7.1 Es ist dem Veranstalter ein Anliegen, ein faires und sicheres Turnier zu organisieren. Dies kann aber nur gewährleistet werden, wenn alle Teilnehmer, Spieler und Zuschauer, dazu beitragen. Es ist der Mannschaft bewusst, dass weder der Veranstalter noch und irgendwelche mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen für das Verhalten der Teilnehmer am Turnier oder die Sicherheit der Mannschaft einstehen oder Haftung übernehmen können.
7.2 Deshalb anerkennt die Mannschaft, dass die Teilnahme der Mannschaft am Turnier auf eigenes Risiko erfolgt und dass alle Gewährleistungs-, Haftungs- und sonstigen Ansprüche der Mannschaft gegenüber dem Veranstalter und allen mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen im Zusammenhang mit der Organisation des Turniers und der Teilnahme am Turnier hiermit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen sind. Ausgeschlossen ist die Haftung des Veranstalter und aller mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen insbesondere bei Fahrlässigkeit (nicht aber grober Fahrlässigkeit und Absicht), für den Beizug von Hilfspersonen und für das Verhalten von Teilnehmern am Turnier wie Spielern und Zuschauer. Ausgeschlossen ist die Haftung der Veranstalter und aller mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen insbesondere auch für Schäden der Mannschaft im Zusammenhang mit Verletzungen der Spieler der Mannschaft auf oder neben dem Spielfeld oder Diebstählen in der Halle oder in den Garderoben.
7.3 Die Mannschaft verpflichtet sich bedingungslos und verschuldensabhängig, den Veranstalter und alle mit dem Veranstalter verbundenen Drittpersonen gegen jegliche Kosten, Schäden und Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die diese dadurch erleiden oder für diese deshalb einstehen müssen, weil die Mannschaft im Rahmen ihrer Teilnahme am Turnier gegen das Gesetz, die Spielregeln oder diese Teilnahmebedingungen verstossen hat.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Teilnahmebedingungen sowie das Rechtsverhältnis zwischen der Mannschaft und dem Veranstalter unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln über das internationale Privatrecht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Mannschaft und dem Veranstaltern ergeben, befindet sich in Rüti (Zürich). Der Veranstalter ist berechtigt, die Mannschaft auch am Wohnsitz der einzelnen Spieler zu belangen.